10.1.2 Verantwortlichkeit
(1) Der Halter ist für die Flugtauglichkeit des Flugmodells während des gesamten Betriebs verantwortlich. (2) Soweit das Flugmodell nicht vom Halter hergestellt ist, ist der Halter ebenso dafür verantwortlich, dass das Flugmodell nicht mit Schäden, die die Flugtauglichkeit beeinträchtigen, in Betrieb genommen wird und alle flugrelevanten Funktionen des Flugmodells ordnungsgemäß ausführbar sind. Entsprechendes gilt für…
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