Hier findet ihr die am häufigsten gestellten Fragen in Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis für den Verband.
Fragen zur Verbandsbetriebserlaubnis:
Was ist eine Verbandsbetriebserlaubnis?
Eine Verbandsbetriebserlaubnis (VBE) legt die Rechte und Pflichten eines Verbandes fest, unter denen der Modellflugbetrieb seiner Mitglieder stattfindet. Beim MFSD sind die genauen Betriebsregeln in den Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) beschrieben, die Bestandteil der Verbandsbetriebserlaubnis sind und die eine detaillierte Beschreibung des Modellflugbetriebs im MFSD liefern. Die Verbandsbetriebserlaubnis ermöglicht Abweichungen vom europäischen Regelwerk für unbemannte Luftfahrtsysteme und bietet dem Modellflug damit Möglichkeiten, die deutlich über den europäischen Regelungsrahmen der Open Category hinausgehen und priviligiert ihn.
Für wen gilt die VBE des MFSD?
Die Verbandsbetriebserlaubnis gilt für die Mitglieder des MFSD, die Modellflieger der Deutschen Modellsport Organisation (DMO), die Mitglieder der kooperativ angeschlossenen Landesverbände des DAeC sowie nach Anmeldung für Modellpiloten, die nicht dem MFSD angeschlossen sind und die auf dem MFSD zugeordneten Modellfluggeländen Flugbetrieb durchführen wollen. Ferner gilt die Verbandsbetriebserlaubnis für Gastpiloten ohne Wohnsitz in Deutschland auf MFSD-Geländen und ausserhalb von MFSD-Geländen (grüne Wiese), wenn sie sich für einen vorübergehenden Modellflugbetrieb beim MFSD registriert haben.
Ich bin Mitglied in einem Landesverband des DAeC. Muss ich nun in den MFSD eintreten, um nach den StRfF fliegen zu dürfen.
Nein, du musst nicht Mitglied im MFSD werden, um unter der Verbandsbetriebserlaubnis bzw. den Standardisierten Regeln für Flugmodelle fliegen zu dürfen. Der MFSD hat die Betriebserlaubnis stellvertretend für alle Modellflieger im DAeC beantragt. Die DAeC-Landesverbände werden über Kooperationsverträge an die Betriebserlaubnis des MFSD angeschlossen. So erhältst du als Mitglied des jeweiligen Landesverbandes Zugang, ohne dass du selbst tätig werden musst.
Ich bin in der DMO organisiert. Darf ich ebenfalls nach den Regeln des MFSD fliegen?
Auch die Modellflieger bzw. Vereine, die bei der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) organisiert sind, haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft im MFSD die Möglichkeit, nach den Verbandsregeln des MFSd zu fliegen. Die DMO-Modellflieger haben dieselben Rechte und Pflichten zum Flugbetrieb im Rahmen der Betriebserlaubnis des MFSD und müssen ebenso den Schulungsnachweis absolvieren.
Fragen zum Flugbetrieb:
Gibt es Betriebsvorschriften für den Modellflugbetrieb?
Ja. Die Betriebsregeln für den Modellflug im Rahmen der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD sind in den Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) zusammengefasst. Die StRfF stellen eine umfassende aber nicht abschliessende Zusammenfassung der bisher im Modellflug etablierten Verfahren dar, die ständig weiterentwickelt und aktuell gehalten werden. Da die StRfF Bestandteil der Verbandsbetriebserlaubnis sind, sind die Inhalte verbindlich.
Ist die Flughöhe im Rahmen der VBE begrenzt?
Grundsätzlich richtet sich die Höhenbeschränkung nach der lokalen Luftraumstruktur. Also z.B. im Luftraum G (Golf) 762 m, wenn dieser nicht abgesenkt ist. Multikopter sind auf 120 m beschränkt, Ausnahmen sind aber möglich.
Gibt es eine Gewichtsgrenze?
Auf ausgewiesenen Modellfluggeländen gilt die in der Aufstiegserlaubnis festgelegte Gewichtsgrenze mit einem Maximum von 150 kg. Außerhalb solcher Gelände („auf der grünen Wiese“) gilt eine Grenze von 12 kg.
Ist eine Versicherung notwendig?
Eine Halterhaftpflichtversicherung für den Modellflug ist wie bisher obligatorisch.
Muss ich mich beim LBA registrieren?
Für den Betrieb von Flugmodellen über 250 g ist die europäische Halterregistrierung erforderlich (https://www.lba-openuav.de). Der MFSD nimmt die Registrierung seiner Mitglieder und der Mitglieder der kooperativ angeschlossenen Verbände beim LBA vor, soweit das Mitglied der Registrierung nicht widerspricht. Modellflugpiloten anderer Verbände oder nicht in einem Verband organisierte Piloten sind für ihre Registrierung selbst verantwortlich. Eine Registrierung der einzelnen Flugmodelle ist nicht erforderlich.
Ist eine Kennzeichnung des Flugmodells notwendig?
Modelle über 250 g (oder mit Kamera) müssen mit der EU-Registrierungsnummer des Halters (nicht des aktuellen Piloten) gekennzeichnet werden (e-ID). Eine Kennzeichnung durch QR-Code ist dabei möglich. Bei Scale-Modellen kann die Kennzeichnung an gut zugänglicher Stelle im auch Inneren des Modells erfolgen.
Darf ich FPV-Flug (mit Videobrille oä) betreiben?
Ja. FPV-Flug ist erlaubt. Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern ist kein Luftraumbeobachter (Spotter) erforderlich. In einer Flughöhe ab 30 Metern muss ein Spotter neben dem Piloten stehen, der auf auftretende Gefahren hinweisen kann und das Fluggerät jederzeit im Blick hat. Der Spotter muss im Besitz eines Schulungsnachweises des MFSD sein.
ACHTUNG: Die Videobrille darf in keinem Fall dafür genutzt werden, die maximale Entfernung zum Piloten zu vergrößern. Das Fluggerät muss also zu jeder Zeit vom Standort des Piloten auch ohne Hilfsmittel erkennbar sein.
Ist der automatisierte oder vorprogrammierte Betrieb eines Flugmodells möglich?
Ja. Solange das Modell in unmittelbarer Sichtweite des Piloten ist und er jederzeit die Möglichkeit der Beendigung des automatisierten oder vorprogrammierten Fluges (Waypoints) hat, ist diese Form des Flugbetriebs möglich. Automatische Systeme zur Beendigung des Fluges im Freiflug oder bei Raketen, automatische Steuerungssysteme im Freiflug (z.B. Magnetsteuerung) und eine sicherheitsrelevante Return to Home- oder Fail-Safe-Funktion sind von der Anforderung der Möglichkeit des Piloteneingriffs ausgenommen. Fluglagestabilisierungen durch Inertial- oder Satellitensysteme (GNSS) oder ähnliche Systeme werden nicht als automatisierter Betrieb betrachtet.
Wie werden Wettbewerbe behandelt?
Wettbewerbe werden nach den StRfF durchgeführt. Sollten Bestimmungen der FAI-Rules oder der BeMod von den Regeln der StRfF abweichen, kommen die FAI-Rules oder BeMod-Regeln zur Anwendung.
Fragen zu Gastpiloten und Piloten anderer Verbände (z.B. DMFV)
Mein Verein besteht zu einem Teil aus DMFV Mitgliedern und zum anderen Teil aus MFSD/DAeC Mitgliedern. Wie organisieren wir den Flugbetrieb auf unserem Gelände?
Dein Verein muss sich entscheiden, unter welchem Regelwerk er den Flugbetrieb auf dem Gelände grundsätzlich ausüben will bzw. nach welchem Regelwerk er das Gelände anzeigen bzw. ausweisen lassen will. Hat er sich dafür entschieden, das Gelände nach den StRfF des MFSD anzeigen oder ausweisen zu lassen, können alle DMFV-Mitglieder des Vereins auf dem besagten Gelände ebenfalls nach den Regeln des MFSD fliegen. Auf der „grünen Wiese“ gelten für diese Mitglieder weiterhin die verbandsinternen Verfahren des DMFV.
Darf ich bei einer Veranstaltung auf der „Grünen Wiese“ unter der VBE des Veranstalters fliegen, auch wenn ich Mitglied in einem anderen Verband bin?
Ja. Auch Mitglieder anderer Verbände oder Gastflieger aus dem Ausland dürfen an Veranstaltungen teilnehmen, die im Rahmen der VBE des MFSD stattfinden. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Teilnehmer der Veranstaltung. Voraussetzung für Modellflieger aus dem Ausland oder ohne Verbandszugehörigkeit ist, dass sie sich beim MFSD als Gastflieger online anmelden. Sie können sich bis zu zweimal im Jahr mit einer Gültigkeit von 3 Monaten anmelden.
Fragen zum Schulungsnachweis:
Ist ein Schulungsnachweis notwendig?
Ein Schulungsnachweis (https://www.schulungsnachweis-modellflug.de) ist erforderlich für den Betrieb von Modellen mit einer maximalen Startmasse über 2 kg oder in einer Flughöhe von mehr als 120 m im Rahmen des Verbandes. Ausgenommen von der Pflicht eines Schulungsnachweises sind Piloten, die unter unmittelbarer Aufsicht eines anderen Piloten, der Inhaber eines solchen Schulungsnachweises ist, ihr Flugmodell betreiben (zum Beispiel bei Schulung). Der Kompetenznachweis A1/A3 des LBA ist für den Betrieb im Verbandsrahmen nicht gültig sondern gilt nur für den Betrieb in der Open Category (zB bis 120m).
Kann ich meinen „alten“ Kenntnisnachweis für Modellflieger (§21e LuftVO) umwandeln lassen?
Bestehende Kenntnisnachweise für Modellflieger gemäß „alter“ §21e LuftVO können kostenlos mit gleicher Restgültigkeit in einen Schulungsnachweis (https://www.schulungsnachweis-modellflug.de) gemäß Abschnitt 5 der Standardisierten Regeln für Flugmodelle umgewandelt werden, sofern sie damals vom DAeC ausgestellt wurden. Für die Umwandlung muss im neuen Schulungsnachweisportal ein Account mit gleichem Vor- und Nachnamen angelegt werden. Nachdem der Test absolviert wurde, steht der neue Schulungsnachweis kostenlos mit gleicher Restgültigkeit wie der „alte“ Kenntnisnachweis zur Verfügung.
Was kostet der Schulungsnachweis?
Die Kosten für einen Schulungsnachweis betragen wie bisher 25€ + MwSt. Sofern ein „alter“ noch gültiger DAeC-Kenntnisnachweis vorhanden ist, ist die Umwandlung mit gleicher Restgültigkeit kostenlos.
Ich habe einen Kenntnisnachweis des DMFV. Kann ich diesen in einen Schulungsnachweis des MFSD umwandeln?
Nein. Kenntnisnachweise des DMFV können nicht in einen MFSD-Schulungsnachweis umgewandelt werden. Lediglich die alten Nachweise des DAeC können umgewandelt werden.
Brauche ich als MFSD-Mitglied auf der grünen Wiese den Schulungsnachweis des MFSD oder ist auch der Kenntnisnachweis des DMFV gültig?
Um die Regeln des MFSD (StRfF) nutzen zu können, musst du diese kennen. Nur mit Hilfe des Schulungsnachweis kannst du nachweisen, dass du dir die Regeln angeeignet hast. Da der DMFV ein an einigen Stellen leicht abweichende Verbandsbetriebserlaubnis erteilt bekommen hat, kann der DMFV-Kenntnisnachweis diesen Nachweis nicht erbringen. Andersrum natürlich ebenso.
Lediglich auf Modellfluggeländen gibt es eine gegenseitige Anerkennung. Hier geht man davon aus, dass der Pilot ohnehin in die dort geltenden Regeln eingewiesen wird. Generell ist ein Schulungsnachweis nur erforderlich, wenn Modelle von mehr als 2kg Abfluggewicht geflogen werden oder Flughöhe mehr als 120 Meter beträgt.
Brauche ich einen Schulungsnachweis, auch wenn ein Flugleiter auf dem Modellfluggelände eingesetzt ist?
Ja, im Gegensatz zur „alten“ Regelung aus §21a LuftVO a.F. ist beim Modellflugbetrieb im Verbandsrahmen über 2 kg oder über 120 m Flughöhe in jedem Fall ein Schulungsnachweis erforderlich. Auch auf dem Modellfluggelände und auch mit Flugleiter.
Gelten die Kompetenznachweise A1/A2/A3 (des LBA) als Schulungsnachweis oder kann ich diese umwandeln?
Die europäischen A1/A2/A3-Kompetenznachweise können nicht als Schulungsnachweis für das künftige Fliegen innerhalb der Verbandsbetriebserlaubnis gelten und auch nicht zu Schulungsnachweisen umgeschrieben werden. Sie berechtigen lediglich zum europaweiten Flugbetrieb in der Open Category (z.B. bis 120 m Flughöhe).
Brauche ich einen Schulungsnachweis, auch wenn ich eine Pilotenlizenz, eine Lizenz für Luftsportgeräteführer oder einen Steuerschein (für Flugmodelle bis 150 kg) besitze?
Laut Betriebserlaubnis des LBA können Luftfahrer- und Steuererscheine oder sonstige Pilotenlizenzen nicht als Schulungsnachweise für das Fliegen innerhalb der Verbandsbetriebserlaubnis gelten.
Fragen zu Modellfluggeländen:
Was sind Geländeausweisungen?
Im Rahmen des Anwendungsbereiches der StRfF wird es in Zukunft keine durch die Landesluftfahrtbehörden erteilten Aufstiegserlaubnisse in der bisherigen Form mehr geben. Diese werden ersetzt durch eine Ausweisung von Modellfluggeländen durch den MFSD unter Aufsicht und in Abstimmung mit den Landesluftfahrtbehörden. Diese Ausweisungen werden mit den lokalen Vereinen abgestimmt. Dieses Verfahren hat den grossen Vorteil, dass der lokale Verein vom bürokratischen Aufwand der Behandlung seiner Genehmigung befreit wird, es eine zentrale Stelle gibt, die für Geländeausweisungen zuständig ist und das Verfahren bundesweit vereinheitlicht werden kann.
Wer erteilt neue Geländeausweisungen?
Neue Geländeausweisungen werden durch den MFSD in Abstimmung mit dem jeweiligen lokalen Verein vorbereitet. Der MFSD prüft die Anmeldung von Geländen und stimmt diese mit dem Verein und den zuständigen Behörden ab. Stimmt die Behörde zu, wird ein Gelände durch den MFSD als Modellfluggelände ausgewiesen. Damit ist der lokale Verein von der Last des bürokratischen Aufwands der Erlangung einer Erlaubnis befreit.
Was sind Geländeanzeigen?
Modellfluggelände, auf denen lediglich Modellflugzeuge mit einem Abfluggewicht bis zu 12 kg betrieben werden, müssen lediglich beim MFSD angezeigt werden und benötigen keine Ausweisung. Das Verfahren der Geländeanzeige beschränkt sich auf die einfache Bekanntmachung per Onlinetool beim MFSD. Ein Ausweisungsverfahren unter Beteiligung des Behörde ist nicht erforderlich. Sofern Verbrennungsmotoren in einem Abstand unter 1,5 km zu Wohnbebauung betrieben werden sollen, wird in jedem Fall eine Geländeausweisung benötigt.
Was geschieht mit bestehenden Aufstiegserlaubnissen?
Bestehende Aufstiegserlaubnisse gelten zunächst automatisch für mindestens 2 Jahre nach dem „Inkrafttreten der StRfF“ als Geländeausweisungen im Sinne der StRfF, also konkret bis mindestens zum 06.07.2024. Innerhalb dieser 2 Jahre können bestehende Aufstiegserlaubnisse beim MFSD zur Überprüfung/Umstellung eingereicht werden (Geländeanzeige). Der MFSD erstellt sodann in enger Abstimmung mit dem lokalen Verein auf der Basis der bisherigen Aufstiegserlaubnis eine Geländeausweisung, die an den neuen Rechtsrahmen angepasst ist. Sofern rechtlich nötig und auch vom lokalen Verein gewünscht, stimmt der MFSD die neue Geländeausweisung mit den zuständigen Behörden ab. Bestehende Aufstiegserlaubnisse werden so nahtlos in aktualisierte Geländeausweisungen überführt, ohne dass der lokale Verein damit besonderen Aufwand hat. Inhaber der Geländeausweisung und auch der ggf. behördlich erforderlichen Zustimmungen ist stets der lokale Verein, während der MFSD dafür den organisatorischen Rahmen mittels seiner Verbandsbetriebserlaubnis zentral vorhält.