13.2.2 Flächen zum Starten und Landen
(1) Die Flächen zum Starten und Landen von Flugmodellen sind so zu wählen und zu benutzen, dass die dadurch ausgelösten Wirkungen auf die Umwelt und Natur so gering wie möglich sind. Insbesondere ist Rücksicht zu nehmen auf schutzbedürftige Pflanzenstandorte, auf frei lebende Tiere, auf Brut-, Aufzucht- und Futterflächen, im Besonderen während der Brutzeit auf bodenbrütende…
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