14.2.1 Zuständigkeit / Anzeige
(1) Für die Vornahme der nachfolgenden Maßnahmen ist der MFSD zuständig. Die Erteilung eines schlichten Hinweise kann auch durch den Geländehalter (beispielsweise durch den Modellflugleiter) erfolgen, auf dessen Gelände das Fehlverhalten stattgefunden hat. (2) Der MFSD oder der Geländehalter müssen zur Vornahme der Maßnahmen Kenntnis von den maßgeblichen Umständen haben. Eine selbstständige Erforschungspflicht der Umstände…
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