1.2.2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne diese Regelwerks gelten insbesondere die folgenden Begriffsbestimmungen: Modellflug bezeichnet den Umgang mit Flugmodellen in seiner Gesamtheit und all seinen Belangen. Flugmodell bezeichnet ein unbemanntes Fluggerät mit einer maximalen Startmasse von 150 kg, das in Sichtweite des Piloten ausschließlich zum Zweck des Flugsports und/oder des freizeitgestaltenden Fliegens betrieben wird. Unbemannte Fluggeräte gelten ebenso als…
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