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2.3.1 Anregungen zur Verbesserung

2.3.1 Anregungen zur Verbesserung

(1) Alle in Ziff. 1.2.1 Abs. 2 dieses Regelwerks genannten Personen sind gehalten und berechtigt, Anregungen zur Verbesserung der Sicherheit des Betriebs von Flugmodellen nach diesem Regelwerk bei der Geschäftsstelle des MFSD einzubringen. Der MFSD richtet im Rahmen seiner Internetpräsenz eine Option ein, die es allen in vorstehendem Satz genannten Personen ermöglicht, Verbesserungsvorschläge – falls gewünscht auch anonym – einzubringen.

(2) Vorstehende Regelung gilt insbesondere auch für Anregungen zur Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes, des Lärmschutzes und des Datenschutzes.