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2.1.1 Zentrale Unfall- und Schadenstatistik

2.1.1 Zentrale Unfall- und Schadenstatistik

Der MFSD führt eine zentrale Unfall- und Schadenstatistik. In dieser Statistik sind sämtliche Vorfälle mit Personenschäden aufzunehmen. Sachschäden sind aufzunehmen, wenn die Schadenshöhe 1.000 € überschreitet oder der Schadenshergang Bedeutung über den Einzelfall hat. Sachschäden, die sich nur auf das Flugmodell oder auf mehrere Flugmodelle beziehen, sind nicht aufzunehmen. Der Bericht enthält ferner etwaige Analysen, Bewertungen und/oder Schlussfolgerungen zu den Berichtsereignissen, um eine Verbesserung der Sicherheit zu erreichen, sowie etwaige Vorschläge für geeignete Umsetzungsmaßnahmen.