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2.2.1 Berichtspflicht des MFSD

2.2.1 Berichtspflicht des MFSD

Der MFSD erstellt für jedes Kalenderjahr einen anonymisierten, transparenten Unfall- und Schadensbericht, welcher an die Behörde zu übermitteln ist, die die Betriebserlaubnis gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO (EU) 2019/947 erteilt hat. Der Bericht enthält ferner etwaige Analysen, Bewertungen und/oder Schlussfolgerungen zu den Berichtsereignissen, um eine Verbesserung der Sicherheit zu erreichen, sowie etwaige Vorschläge für geeignete Umsetzungsmaßnahmen.