5.3.1 Erteilung des Schulungsnachweises und seine Geltung
(1) Der MFSD erteilt dem Piloten, der das Online-Training und den Online-Test erfolgreich abgeschlossen hat, einen schriftlichen Schulungsnachweis gemäß Muster in Annex 2. Bei minderjährigen Piloten ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. (2) Der Schulungsnachweis ist 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. (3) Kenntnisnachweise, die vor Anwendbarkeit dieses Regelwerks durch einen dafür legitimierten deutschen Luftsportverband…
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