8.3.1 Erforderlichkeit der Ausweisung
(1) Die nachfolgend aufgeführten Flugmodelle dürfen nur auf ausgewiesenen Modellfluggeländen betrieben werden: Flugmodelle mit einer maximalen Startmasse von mehr als 12 kg und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Turbinenantrieb in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Wohngebieten. (2) Befindet sich das Modellfluggelände in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung eines…
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