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6.3.3 Verhaltensregeln auf einem Modellfluggelände 

6.3.3 Verhaltensregeln auf einem Modellfluggelände 

Wer ein Flugmodell auf einem Modellfluggelände dieses Regelwerks betreibt, ist verpflichtet,

  1. sich in das vom Geländehalter zur Verfügung zu stellende Modellflugbuch mit den dort verlangten Angaben einzutragen;
  2. den übrigen Flugbetrieb auf dem Modellfluggelände zu beobachten, um gegenseitige Beeinflussungen so gering wie möglich zu halten und insbesondere Zusammenstöße zu vermeiden;
  3. sich in den übrigen Flugbetrieb auf dem Modellfluggelände einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten; 
  4. während des Flugbetriebs die Start- und Landefläche erst nach erfolgter Abstimmung mit den übrigen Piloten oder – sofern vorhanden – mit dem Modellflugleiter und nur mit start- und flugbereiten Flugmodell zu betreten. Nach dem Start oder der Landung ist die Start- und Landefläche unverzüglich frei zu machen und zu verlassen, entsprechendes gilt für die Bergung von abgeworfenen Gegenständen, wie F-Schlepp-Seilen, Banner u.ä.;
  5. gegen den Wind zu starten und zu landen, sofern nicht aus Sicherheitsgründen, wegen der Ausrichtung der Piste oder aus Rücksicht auf den übrigen Flugbetrieb eine andere Richtung vorzuziehen ist;
  6. Starts und Landungen deutlich anzukündigen, sofern ein Modellflugleiter vorhanden ist, auch dem Modellflugleiter gegenüber. Gleiches gilt für Schwierigkeiten, die während des Flugs auftreten;
  7. sich während des Flugbetriebs grundsätzlich im Pilotenraum aufzuhalten, um eine akustische Verständigung mit den übrigen Piloten und – sofern vorhanden – mit dem Modellflugleiter zu ermöglichen. Hiervon kann abgewichen werden, sofern dies während eines Wettbewerbs aufgrund des Wettbewerbsformats erforderlich und die Pilotenabstimmung anderweitig – etwa durch die Wettbewerbsorganisation – sichergestellt ist.