05132 5988-115
info@mfsd.de

Kategorie: StRfF (nicht für News verwenden, sonst Reihenfolge Regelwerk durcheinander)

1.1.1 Etablierte Betriebspraxis des Modellflugs

(1) Dieses Regelwerk beinhaltet die etablierte Betriebspraxis des Modellflugs als Sport und Freizeitgestaltung (i.S.v. einschlägige verbandsinterne Verfahren gem. § 21f Abs. 1 LuftVO) innerhalb – des MFSD sowie– derjenige Landesluftsportverbände mit Verbandssitz in der Bundesrepublik Deutschland, die mit dem MFSD zur Durchführung der dem MFSD erteilten Betriebserlaubnis gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO…
Read more

1.1.2 Betriebserlaubnis gem. § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO (EU) 2019/947

(1) Dieses Regelwerk dient einerseits als Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis des MFSD gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO (EU) 2019/947. Als solche Grundlage ist dieses Regelwerk Teil des Antrags auf Erteilung einer solchen Betriebserlaubnis, welchen der MFSD beim Luftfahrt Bundesamt stellt.  (2) Andererseits stellt die risikobasierte Fortentwicklung dieses Regelwerks die Betätigung…
Read more

1.1.3 Förderung der Sicherheit, des Lärm-, Natur- und Datenschutzes, Fortentwicklung

(1) Ziel dieses Regelwerks ist es, das erreichte, sehr hohe Sicherheitsniveau des Modellflugs innerhalb des MFSD, der kooperierenden Landesluftsportverbände und der Luftsportvereine zu festigen, kontinuierlich zu fördern und zu verbessern.  (2) Gleiches gilt für die erreichte Verträglichkeit  und Vereinbarkeit dieses Modellflugs mit den Belangen des Lärm-, Natur- und Datenschutzes.   (3) Für die Erarbeitung von Vorschlägen…
Read more

1.1.4 Veröffentlichung

(1) Der MFSD veröffentlicht dieses Regelwerk zur jederzeitigen Einsichtnahme für die Personen, die in dem Anwendungsbereich gemäß Ziff. 1.2.2 diese Regelwerks genannt sind. Insoweit wird dieses Regelwerk auf der Internetpräsenz des MFSD an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung gestellt. (2) Änderungen dieses Regelwerks werden an vorgenannter Stelle veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Änderung muss enthalten:– den…
Read more

1.2.1 Anwendungsbereich

(1) Der Anwendungsbereich dieses Regelwerks erstreckt sich auf den Betrieb von Flugmodellen mit einer maximalen Startmasse bis zu 150 kg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. (2) Dieses Regelwerk findet Anwendung auf alle Piloten, Geländehalter, Veranstalter und/oder sonstige Modellflugbeteiligte, die Mitglied des MFSD oder eines kooperierenden Landesluftsportverbands sind und die Zulässigkeit ihrer Betätigung aus der Betriebsgenehmigung ableiten,…
Read more

1.2.2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne diese Regelwerks gelten insbesondere die folgenden Begriffsbestimmungen: Modellflug bezeichnet den Umgang mit Flugmodellen in seiner Gesamtheit und all seinen Belangen. Flugmodell bezeichnet ein unbemanntes Fluggerät mit einer maximalen Startmasse von 150 kg, das in Sichtweite des Piloten ausschließlich zum Zweck des Flugsports und/oder des freizeitgestaltenden Fliegens betrieben wird. Unbemannte Fluggeräte gelten ebenso als…
Read more

2.1.1 Zentrale Unfall- und Schadenstatistik

Der MFSD führt eine zentrale Unfall- und Schadenstatistik. In dieser Statistik sind sämtliche Vorfälle mit Personenschäden aufzunehmen. Sachschäden sind aufzunehmen, wenn die Schadenshöhe 1.000 € überschreitet oder der Schadenshergang Bedeutung über den Einzelfall hat. Sachschäden, die sich nur auf das Flugmodell oder auf mehrere Flugmodelle beziehen, sind nicht aufzunehmen. Der Bericht enthält ferner etwaige Analysen,…
Read more

2.1.2 Meldepflicht

(1) Personen, die nach diesem Regelwerk ein Flugmodell betreiben oder einen Flugbetrieb eröffnen (insb. Luftsportvereine, Geländehalter gemäß Ziff. 8.1.1 dieses Regelwerks), sind verpflichtet, jeden Personenschaden, der durch den Betrieb eines Flugmodells verursacht worden ist, dem MFSD unverzüglich schriftlich zu melden. Gleiches gilt für Sachschäden, soweit es sich nicht ersichtlich um Bagatellschäden handelt. Die Meldung muss…
Read more

2.2.1 Berichtspflicht des MFSD

Der MFSD erstellt für jedes Kalenderjahr einen anonymisierten, transparenten Unfall- und Schadensbericht, welcher an die Behörde zu übermitteln ist, die die Betriebserlaubnis gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO (EU) 2019/947 erteilt hat. Der Bericht enthält ferner etwaige Analysen, Bewertungen und/oder Schlussfolgerungen zu den Berichtsereignissen, um eine Verbesserung der Sicherheit zu erreichen, sowie etwaige…
Read more

2.2.2 Verbandsinterne Veröffentlichung

Der MFSD soll den Bericht gemäß Ziff. 2.2.1 dieses Regelwerks an geeigneter Stelle gegenüber seinen verbandszugehörigen Piloten veröffentlichen (z.B. verbandsinterne Veröffentlichung).