6.2.2 Aktivierung und Deaktivierung des Flugmodells
(1) Vor der Aktivierung des Fernsteuerfunksignals und des Flugmodells hat sich der Pilot zu vergewissern, dass dadurch insbesondere der Betrieb eines anderen Flugmodells nicht gestört wird. Der Pilot hat bei Aktivierung des Fernsteuerfunksignals und des Flugmodells sicher zu stellen, dass keine unbeabsichtigten Funktionen des Flugmodells anlaufen, die ihn oder andere gefährden können (z.B. unkontrolliertes Anlaufen…
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