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6.2.8 Spezielle Betriebsregeln für bestimmte Flugmodelle

6.2.8 Spezielle Betriebsregeln für bestimmte Flugmodelle

Die allgemeinen Betriebsregeln für Flugmodelle gemäß diesem 6. Abschnitt des Regelwerks werden um spezielle Betriebsregeln für bestimmte Flugmodelle im  7. Abschnitt dieses Regelwerks ergänzt. Die speziellere Regelung geht der allgemeinen Regelung im Zweifel vor.