Autor: MFSD

2.2.1 Berichtspflicht des MFSD

Der MFSD erstellt für jedes Kalenderjahr einen anonymisierten, transparenten Unfall- und Schadensbericht, welcher an die Behörde zu übermitteln ist, die die Betriebserlaubnis gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO (EU) 2019/947 erteilt hat. Der Bericht enthält ferner etwaige Analysen, Bewertungen und/oder Schlussfolgerungen zu den Berichtsereignissen, um eine Verbesserung der Sicherheit zu erreichen, sowie etwaige…
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2.2.2 Verbandsinterne Veröffentlichung

Der MFSD soll den Bericht gemäß Ziff. 2.2.1 dieses Regelwerks an geeigneter Stelle gegenüber seinen verbandszugehörigen Piloten veröffentlichen (z.B. verbandsinterne Veröffentlichung).

2.3.1 Anregungen zur Verbesserung

(1) Alle in Ziff. 1.2.1 Abs. 2 dieses Regelwerks genannten Personen sind gehalten und berechtigt, Anregungen zur Verbesserung der Sicherheit des Betriebs von Flugmodellen nach diesem Regelwerk bei der Geschäftsstelle des MFSD einzubringen. Der MFSD richtet im Rahmen seiner Internetpräsenz eine Option ein, die es allen in vorstehendem Satz genannten Personen ermöglicht, Verbesserungsvorschläge – falls…
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2.3.2 Vorschläge zur Fortentwicklung

Das Referat “Recht und Modellfluggelände” entwickelt aus den Anregungen gem. Ziff. 2.3.1 dieses Regelwerks Vorschläge zur Fortentwicklung diese Regelwerks. Anregungen, die offenkundig untauglich sind, dürfen ohne Begründung verworfen werden. Ziff. 1.1.3 Abs. 3 dieses Regelwerks ist sinngemäß anzuwenden.

3.1.1 Nicht registrierungspflichtige Flugmodelle

Flugmodelle, deren maximale Startmasse 25 kg nicht überschreitet, sind nicht registrierungspflichtig.

3.1.2 Registrierungspflichtige Flugmodelle

Flugmodelle mit einer maximalen Startmasse über 25 kg bis einschließlich 150 kg (Großflugmodelle) bedürfen der Registrierung. Die Registrierungsanforderung und das Verfahren sind im 11.1. Unterabschnitt  dieses Regelwerks bestimmt.

3.2.1 Registrierung von Flugmodellbetreibern

(1) Sofern und soweit es dem MSFD gem. Art. 16 Abs. 4 DVO (EU) 2019/947 für natürliche Personen ermöglicht ist, ist er verpflichtet, seine Mitglieder und an ihn als Flugmodellbetreiber gemeldete Mitglieder der kooperierenden Landesluftsportverbände in das Registrierungssystem gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 unverzüglich zu melden. Hierfür ist die Geschäftsstelle des MFSD zuständig. Die…
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3.2.2 Anmeldung der Gastpiloten

Gastpiloten gem. Ziff. 1.2.2 Nr. 8 dieses Regelwerks haben sich vor Aufnahme ihres Flugbetriebs nach diesem Regelwerk beim MFSD anzumelden. Der MFSD hält für dieses Anmeldung auf seiner Internetpräsenz ein Online-Verfahren vor. Die Anmeldung muss die in Ziff. 3.2.1 Abs. 2 dieses Regelwerks genannten Daten umfassen. Die Anmeldung als Gastpilot erlischt mit Ablauf von 3…
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4.1.1 Konsum psychoaktiver Substanzen 

Eine Person, die sich unter dem Einfluss einer psychoaktiven Substanz (z.B. alkoholische Getränke) befindet, durch die die menschliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, darf kein Flugmodell in Betrieb nehmen oder steuern.

4.1.2 Geistige oder körperliche Beeinträchtigung

Ziff. 4.1.1 dieses Regelwerks gilt entsprechend, wenn bei einer Person eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt, welche die menschliche Leistungsfähigkeit so beeinflusst, dass die Inbetriebnahme oder Steuerung eines Flugmodells nicht sicher möglich ist und keine geeigneten Hilfsmittel oder Hilfestellungen zur Verfügung stehen, um die Beeinträchtigung zu überwinden.

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