7.1.2 Technisch einwandfreier Zustand
Vor jedem Betriebsbeginn hat der Pilot zu prüfen, ob sich das Großflugmodell in einem dem Flug- und Betriebshandbuch entsprechenden technisch einwandfreien Zustand befindet.
Vor jedem Betriebsbeginn hat der Pilot zu prüfen, ob sich das Großflugmodell in einem dem Flug- und Betriebshandbuch entsprechenden technisch einwandfreien Zustand befindet.
Vor jedem Start ist eine Vorflugkontrolle anhand der Checkliste durchzuführen, die in dem Lufttüchtigkeitsprüfverfahren gemäß Ziff. 11.1.2 dieses Regelwerks festgelegt worden ist.
(1) Das Modellfluggelände, auf welchem der Betrieb des Großflugmodells stattfinden soll, muss für den Betrieb von Großflugmodellen ausgewiesen sein. (2) Der Pilot des Großflugmodells muss sich vor Beginn des Flugbetriebes davon überzeugen, dass das Modellfluggelände für den Betrieb seines Großflugmodells in einem geeigneten Zustand ist.
Der Halter des Großflugmodells hat die durchgeführten Flüge, Mängel und Wartungen in einem Bordbuch zu dokumentieren.
Der Halter des Großflugmodells hat dem Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC folgende Umstände unverzüglich anzuzeigen:– technische Mängel, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, soweit sie nicht durch die vorgeschriebene Instandhaltung zu beheben sind,– Änderung wesentlicher Gestaltungsmerkmale,– Änderung seiner Anschrift,– Halter- und/oder Eigentümerwechsel.
Als Pilot gilt, wer das Freiflugmodell startet (Freiflugpilot).
(1) Der Freiflugpilot ist dafür verantwortlich, dass das Freiflugvorhaben sicher und ohne Gefahr für den übrigen Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt wird. (2) Der Freiflugpilot hat das Freiflugmodell so zu konfigurieren und einzustellen sowie den Startzeitpunkt so zu wählen, dass das Freiflugmodell insbesondere in Ansehung seines objektiv erwartbaren Flugverhaltens und der zum…
Read more
Der Flugraum ist so auszuwählen, dass eine optische Verfolgung des Freiflugmodells erwartbar ist. Das Freiflugmodell ist während des Flugs optisch stets zu verfolgen.
Sofern die Umstände eine Flughöhen- und/oder Flugdauerbegrenzung gebieten, dürfen nur Freiflugmodelle gestartet werden, die über einen entsprechenden Begrenzer (z.B. Thermikbremse als Abstiegshilfe) verfügen.
Freiflugmodelle dürfen eine maximale Startmasse von 5 kg und auf einer horizontalen Ebene eine maximale projizierte Fläche von 150 dm² nicht überschreiten.