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8.1.12 Spezielle Anforderungen an bestimmte Modellfluggelände

8.1.12 Spezielle Anforderungen an bestimmte Modellfluggelände

Die allgemeinen Anforderungen an Modellfluggelände gemäß dem 8.1. Unterabschnitt dieses Regelwerks werden um spezielle Anforderungen für bestimmte Modellfluggelände im 8.2. Unterabschnitt dieses Regelwerks ergänzt. Die speziellere Regelung geht der allgemeinen Regelung im Zweifel vor.