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Zulassung von Großmodellen – Ein Wegweiser

Zulassung von Großmodellen – Ein Wegweiser

Das Luftsportgeräte-Büro (LSG-B) des Deutschen Aero Clubs ist unter anderem für die Zulassung von Flugmodellen über 25 bis 150 Kilogramm zuständig. Reinhard Schott Prüfer für Großmodelle im LSG-B und Fachreferent Großmodelle im MFSD schildert hier einen Wegweiser zur erfolgreichen Zulassung.

Den ersten Schritt markiert der Antrag beim Luftsportgeräte-Büro auf Muster-/Einzelstückzulassung eines Flugmodells. Das Formular ist auf der Webseite unter www.daec.de > Luftsportgeräte-Büro > Großmodelle zu finden. Vollständig ausgefüllt wird das Dokument per Post, Fax oder E-Mail eingereicht.

Der Absender erhält anschließend die Antragsunterlagen mit der Registriernummer des Modells. Diesen gilt es wiederum auszufüllen und per Post an das Luftsportgeräte-Büro zu senden. Sollten Fragen oder andere Hürden auftauchen, stehen die Prüfer jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Der Prüfer kontrolliert die Antragsunterlagen, bearbeitet und vervollständigt sie gegebenenfalls und klärt offene Fragen. Dann stimmt er mit dem Antragssteller Termin und Ort für die eigentliche Abnahme ab. Das sollte entweder ein Flugplatz mit einer entsprechenden Aufstiegserlaubnis sein, oder der Prüfer beantragt gemeinsam mit dem Kunden eine Einzel-Aufstiegserlaubnis für einen speziellen Platz.

Die Abnahme beinhaltet neben diversen Sichtkontrollen, den Belastungstest bei Flächenmodellen, die Lärmmessung und zwei Abnahmeflüge. Eine komplexe Software errechnet dabei die Belastungswerte und Rudermomente. Nach erfolgreich bestandener Abnahme stellt der Prüfer die erforderlichen Unterlagen fertig und schickt diese zum LSG-B zur Bestätigung, Registrierung und Archivierung.

Vom LSG-B erhält der Antragsteller die Betriebserlaubnis für Großmodelle und die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit, inklusive Lebenslaufakte und Rechnung. Diese L-Akte begleitet das Modell sein hoffentlich langes Leben.

Damit ist das Modell zugelassen und darf betrieben werden

Der in der L-Akte befindliche Geräteschein gilt für ein Jahr ab dem Monat der Erstzulassung, bis Ende dieses Monates im folgenden Jahr.

Dann wird das Flugmodell einer Jahresnachprüfung unterzogen. Das ist im Normalfall eine Nachkontrolle, bei der das Modell nicht vorgeflogen werden muss. Im Falle größerer Veränderungen oder Reparaturen kann jedoch auch ein Nachbelastungstest oder ein erneutes Vorfliegen erforderlich werden.

Zum Steuern eines musterzugelassenen Flugmodelles über 25 Kilogramm und bis 150 Kilogramm benötigt der Pilot einen „Ausweis für Steuerer von Flugmodellen über 25 Kilogramm“. Dieser kann im Zusammenhang mit der Abnahme des jeweiligen Modelles oder auch separat erworben werden. Die dazu erforderliche Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (schriftliche Beantwortung von Fragen) und zwei Prüfungsflügen mit zuvor festgelegtem Programm.

Die Lizenz wird in den Kategorien Flächenmodell oder Helikoptermodell erteilt und ist unbefristet. Damit darf der Pilot alle Modelle der angegebenen Kategorie fliegen.
Um das nun zugelassene Modell mit der gültigen Steuererlizenz auch zu fliegen, ist eine entsprechende Aufstiegserlaubnis erforderlich sowie eine gültige Versicherung. Im besten Fall liegt für das betreffende Fluggelände bereits eine allgemeine Aufstiegserlaubnis für Modelle über 25 kg vor.

Wenn nicht, hilft der Prüfer des LSG-B gerne dabei, eine bestehende Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde mit einer Einzelerlaubnis für das betreffende Modell zu erweitern.
Bei Fragen unterstützen die Prüfer des Luftsportgeräte-Büros gerne.

Kontakt:
•    Reinhard Schott; 08228 Rodewisch; Mobil: Mobil-Nr. 0162-4942942; E-Mail: mdm1fox@web.de
•    Luftsportgeräte-Büro im DAeC, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig, Tel.: 0531-235 4060; www.daec.de/luftsportgeraete-buero/grossmodelle/, E-Mail: lsgb@daec.de