Der Balance zwischen Modellflug und Naturschutz wieder ein Stück näher!
Wichtiger Erfolg beim Übergang ins neue EU-Recht. Mit der Novellierung der Luftverkehrsverordnung per 07.04.2017 ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen über Naturschutzgebieten und Nationalparken generell und pauschal verboten worden (vgl. § 21b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO). Ausnahmeregelungen – auch für bestehende Modellfluggelände (!) – können seither nur noch unter großem Aufwand und…
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