Registrierung – Regelung für Gastflieger aus sogenannten „Drittländern“
Das neue europäische Recht für UAS (Unmanned Aircraft System) findet ausnahmslos auf alle Personen Anwendung, die beabsichtigen, in der Europäischen Union ein UAS oder Flugmodell zu betreiben. Das gilt auch für Personen, die aus den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land außerhalb der EU (= sog. „Drittland“) hier her kommen und in der EU fliegen…
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