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Neues Luftrecht in Kraft – Nationale Regeln werden an EU-Durchführungsverordnung angepasst.

Neues Luftrecht in Kraft – Nationale Regeln werden an EU-Durchführungsverordnung angepasst.

Mit dem heutigen Tag, den 18.06.2021 tritt das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ in Kraft. Damit ist die Grundlage für die Erteilung von Betriebserlaubnissen an die Luftsportverbände geschaffen. In diesen Erlaubnissen wird zukünftig der Betrieb des Modellflugs innerhalb der Verbände bzw. für ihre Mitglieder und Gastflieger geregelt sein. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen geht auch die Kostenpflicht für die Betreiberregistrierung beim LBA einher. Diese Registierung kostet ab heute 5 € für Verbandsmitglieder, die über ihren Verband gemeldet werden.

Die Bundeskommission Modellflug hat in den letzten zwei Jahren eine Vorlage für die nun anstehende Betriebserlaubnis entwickelt. In den „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) ist die Best Practice beschrieben, wie der Modellflug schon seit Jahren in Deutschland betrieben wird. Das Dokument ist in Zusammenarbeit mit allen Modellflugsparten und Fachleuten aus allen Modellflugbereichen entstanden. Es steht auf einer sehr breiten und kompetenten Basis. Es werden alle Betriebsarten vom Freiflugmodell bis zum 3D-Hubschrauber betrachtet. Das Änderungsgesetz löst mit dem heutigen Datum die bisherigen nationalen Regeln ab und spannt gleichzeitig den Rahmen dafür auf, dass in Deutschland entsprechend dem neuen EU-Luftrecht der Modellflug im Verbandsrahmen wie bisher fortgesetzt werden kann. Die beim Betrieb zu beachtenden Grundlagen werden zukünftig „verbandsinterne Verfahren“ sein, sobald die Verbände per Betriebserlaubnis legitimert sind, diese „verbandsinteren Verfahren“ zu etablieren und risikobasiert fortzuentwickeln. Genau diese Aufgabe erfüllen die StRfF.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes tritt auch die Kostenpflicht der Betreiberregistrierung beim LBA in Kraft. Seit dem 18.06.2021 kostet jede Registrierung, die der MFSD für seine Neumitglieder an das LBA weitergibt eine Gebühr von 5 €. Entgegen der Gebühr von 20 – 50 €, die eine Einzelregistrierung beim LBA kostet, ist dies ein großer Vorteil für die Mitglieder der Verbände.

Unabhängig von der heute in Kraft getretenen nationalen Gesetzänderung bleibt die im EU-Recht geregelte Übergangsfrist für den Modellflug bis 01.01.2023 bestehen, wonach wie bisher ohne Betriebserlaubnis nach Art. 16 DVO (EU) 2019/947 im Verbandsrahmen weiterhin Modellflug praktiziert werden darf.

Foto: Andreas Abendroth