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4.3.2 Ausstellung / Geltungsdauer

4.3.2 Ausstellung / Geltungsdauer

(1) Das Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC ist gemäß seiner Legitimierung in der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung der Piloten von Großflugmodellen und die Ausstellung des Ausweises für Steuerer von Großflugmodellen im Rahmen dieses Regelwerks zuständig.

(2) Der Ausweis für Steuerer von Großflugmodellen ist unbefristet gültig. Der Schulungsnachweis gem. § 5.3.1. dieses Regelwerks ist parallel erforderlich.