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Registrierungspflicht – MFSD übernimmt für seine Mitglieder

Registrierungspflicht – MFSD übernimmt für seine Mitglieder

Am 01.01.2021 tritt die neue DVO (EU) 2019/947 in Kraft. In dieser EU-Verordnung ist das zukünftige Luftrecht für den europäischen Raum geregelt. Für Modellflieger und Steuerer von Drohnen zu Sport- und Freizeitzwecken werden die bewährten Regeln und Verfahren durch die Anwendung von Artikel 16 2(b) weiterhin Gültigkeit haben, sofern sie in Verbänden organisiert sind. Insofern hat der MFSD alle Weichen gestellt, damit der Modellflug von seinen Mitgliedern auch weiterhin in bewährter Weise durchgeführt werden kann. Für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die dem Verband erteilt wird und unter der all seine Mitglieder Modellflug betreiben, gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren.

Mit der Einführung der neuen Verordnung wird eine Registrierung für alle am Flugbetrieb teilnehmenden Modellflieger und Steuerer von Drohnen Pflicht (vgl. Artikel 14 der oben genannten DVO). Diese Registrierung muss in Deutschland beim Luftfahrtbundesamt (LBA) stattfinden. Die Behörde hat den Verbänden DAeC/MFSD und DMFV die Möglichkeit eingeräumt, die Registrierung für alle Mitglieder in einer En-Bloc-Registrierung einzureichen. Für MFSD-Mitglieder entfällt also der bürokratische Aufwand der Registrierung. Die Kosten für die Registrierung werden übernommen. Der Verband wird in den nächsten Tagen mit seinen Mitgliedern in Kontakt treten und die zur Verwaltung hinterlegten Daten auf Aktualität prüfen lassen. Jedem Mitglied wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Die Registrierung ist mit dem Tag der Einführung der DVO verpflichtend.

Registrierungspflciht Neben der Datenweitergabe durch den Verband kann sich jeder Modellflieger auch selbstständig beim LBA registrieren. Die Kosten dafür sind noch nicht festgelegt. Die Infrastruktur wird gerade durch das LBA erarbeitet. Ob die Teilnahme am Flugbetrieb unter der Betriebserlaubnis des Verbandes mit einer Einzelregistrierung dann möglich sein wird oder ob dann lediglich die Open Category mit ihren restriktiveren Regeln genutzt werden darf, ist noch nicht abschließend geklärt.

Foto: Sonja Kopp