EU-Registrierungspflicht bis zum 30.04.2021 ausgesetzt
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit Namen und vollständiger Adresse. In einer Mitteilung des LBA heißt es:…
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