MFSD begrüßt Härtefallregelung bei der Grundsteuer – Erfolg gemeinsamer Interessenvertretung
Der Niedersächsische Landtag hat die Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen und schafft damit die Möglichkeit, Härtefälle künftig durch einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Grundsteuer abzumildern. Von der neuen Regelung profitieren unter anderem verpachtete Grundstücke, die von gemeinnützigen Institutionen für sportliche Aktivitäten genutzt werden.
Der MFSD begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Die nun beschlossene Regelung ist auch das Ergebnis der engagierten Interessenvertretung des MFSD und seiner Mitgliedsvereine in Niedersachsen. Mit einer Petition sowie zahlreichen direkten Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern haben sie sich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass insbesondere Sportflächen in die Härtefallregelung aufgenommen werden.
„Dass Sportflächen nun ausdrücklich berücksichtigt werden, ist ein wichtiges Signal für den gemeinnützigen Sport und die vielen ehrenamtlich getragenen Vereine in Niedersachsen“, so der MFSD. Die Entscheidung zeigt, dass konstruktiver Dialog und gemeinsames Engagement konkrete Verbesserungen für die Vereine vor Ort bewirken können.


