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Anfragen zu Panta rhei

Anfragen zu Panta rhei

Der Artikel „Panta Rhei“ („Alles ist im Fluss“) hat zu einigen Rückmeldungen von Modellfliegern geführt. Es wurde insbesondere die Ängste einen „100-Meter-Deckel“ wieder lebendig. In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage eines sog. „wilden“ Modellfliegers interessant, der genehmigungsfreien Modellflug betreibt. Er fühlt sich durch den 2016 vom DAeC in die Diskussion gebrachten und dann umgesetzten Kenntnisnachweis geschützt, was korrekt ist.

Die zuständige Bundeskommission Modellflug im DAeC möchte die Nachfragen, die geschilderten Ängste mit folgender Stellungnahme beantworten:

Wir freuen uns, dass unser Bericht so aufmerksam gelesen wird. Die geäußerten Sorgen erscheint uns allerdings übertrieben. Das neue EU-Recht vermittelt gute Optionen, dem Modellflug auch zukünftig seinen angemessenen Platz einzuräumen.

Da in Zukunft der untere Luftraum mehr und mehr auch von anderen, insbesondere professionellen UAS-Betreibern in Anspruch genommen werden wird, fordert der neue EU-Rechtsrahmen den Modellflug auf, seine bisherigen guten und sicheren Regeln aufzuschreiben, damit diese in einer passenden Betriebsgenehmigung an den Verband abgebildet und mit den Belangen der übrigen Luftraumnutzungen kompatibel gehalten werden können.

Insoweit hat der DAeC „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (kurz „StRfF“) geschaffen, die im bald startenden Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Ob die aktuellen „StRfF“ 1:1 in die Betriebserlaubnis an den DAeC einfließen werden, kann naturgemäß im Moment noch nicht gesagt werden. Die Chancen dafür stehen aber gut, da sie die Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) weitestgehend entsprechen.

Diese Betriebsgenehmigung wird dann für alle im DAeC registierten Modellflieger gelten. Nach derzeitigem Stand muss der „verbandsmäßig organisierte“ Modellflug nicht zwingend auf Modellfluggeländen stattfinden, sondern kann auch weiterhin auf der „grünen Wiese“ betrieben werden.

Bundeskommission Modellflug im DAeC