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14.2.5 Ausschluss / Entzug der Ausweisung als Modellfluggelände

14.2.5 Ausschluss / Entzug der Ausweisung als Modellfluggelände

Kommt eine Person, die eine Aufforderung nach Ziff. 14.2.3 dieses Regelwerks erhalten hat, dieser Aufforderung nicht nach und/oder sind weitere Regelverstöße mit Gefahr für Sachen und Personen zu besorgen, kann der MFSD diese Person vom Anwendungsbereich dieses Regelwerks zeitweise oder endgültig ausschließen. Ebenso kann eine Ausweisung als Modellfluggelände gem. dem 8.3. Unterabschnitt dieses Regelwerks zeitweise oder endgültig durch den MFSD entzogen werden. Im Fall des zeitweisen Ausschlusses oder Entzugs kann der MFSD sämtliche Dokumente, die Berechtigungen nach diesem Regelwerk dokumentieren und/oder beinhalten (z.B. Schulungsnachweis, Ausweis für Steuerer von Großmodellen, Geländeausweisung, etc.), von der maßnahmenbelegten Person für die Zeit des Ausschlusses oder Entzugs herausverlangen. Im Fall des endgültigen Ausschlusses oder Entzugs sind von der maßnahmenbelegten Person sämtliche nach diesem Regelwerk erteilten Dokumente herauszugeben. Kommt die maßnahmenbelegte Person dem Herausgabeverlangen nicht nach, kann der MFSD die entsprechenden Dokumente für kraftlos erklären. Die Kraftloserklärung wird mit ihrer Veröffentlichung auf der dafür vom MFSD einzurichtenden und für jedermann zugänglichen Internetseite wirksam.