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5.2.2 Inhalt

5.2.2 Inhalt

(1) Das Online-Training beinhaltet alle drei Kenntnisbereiche gemäß Ziff. 4.2.1 dieses Regelwerks und präsentiert die erforderlichen Kenntnisse.

(2) Im Anschluss an die Präsentation der drei Kenntnisbereiche gemäß Ziff. 4.2.1 dieses Regelwerks muss der Pilot neun von zehn Testfragen korrekt beantworten.