Tiefflüge der Bundeswehr – was heißt das für uns?
🛩️ Worum geht’s?
Die Bundeswehr reaktiviert bzw. strukturiert ihre Tiefflugaktivitäten neu. Konkret geht es um militärische Flüge unterhalb 1500 ft (rund 450m) und besonders um Bereiche, in denen Kampfjets bis 250 ft (rund 75m) über Grund runtergehen können. Die Bekanntmachung (NfL 2025-1-3686 „Tieffluggebiete 250 ft“) tritt ab sofort in Kraft.
Für uns Modell- und Drohnenflieger wichtig: Wir teilen den unteren Luftraum – und sollten wissen, wann und wo mit militärischem Flugverkehr zu rechnen ist und wie wir uns verhalten sollen.
Hier gibt es die entsprechende NfL mit allen Details:
✈️ 1. Was sind militärische Tiefflüge?
Flüge am Tag unter 1500 ft GND, hauptsächlich von Kampfjets, Transportern oder Spezialmaschinen.
Es gibt:
- allgemeinen Tiefflug (überall möglich),
- fest definierte Tieffluggebiete „LFA250“ (LFA = Low Flying Areas),
🕒 2. Wann findet Tiefflug statt?
Allgemeiner Tiefflug:
- Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr (Ortszeit)
Kampfjets (wichtig für 250-ft-Bereiche):
- In den Monaten Mai–Oktober: Mittagspause 12:30–13:30 Uhr
- In LFA 250 ft:
09:00–12:30 & 13:30–17:00 Uhr, aber nie später als Sonnenuntergang + 30 min (Referenz: Rostock-Laage)
Bei Übungen/Manövern können Zeiten aufgehoben werden.
🧭 3. Wie tief fliegen die?
- Normale Mindesthöhe: 500 ft (150m) GND
- In speziellen Gebieten (LFA 250 ft):
Runter bis 250 ft – aber maximal 120 Sekunden am Stück.
🗺️ 4. Tieffluggebiete (LFA) 250 ft
Für uns Modellflieger sind diese interessant, weil dort extrem tiefer Flugverkehr möglich ist.
Es gibt mehrere Gebiete:
- LFA 1 – Niedersachsen
- LFA 2 – Münsterland
- LFA 3 – Nordhessen
- LFA 4 – aktuell nicht vergeben
- LFA 5 – Hamburg/Bremen
- LFA 6 – Schleswig-Holstein
- LFA 7 – Bayern
- LFA 8 – Neubrandenburg, in vier Sektoren a–d
Hier findet ihr die Karte mit diesen Gebieten. In der oben angehängten PDF sind die exakten Koordinaten zu finden.

💡 Was heißt das für uns Modellflieger?
Kurz und klar:
1. Tiefer Jetverkehr bleibt selten – aber möglich.
Besonders in LFA-Gebieten solltest du plötzlich auftauchende Militärluftfahrzeuge auf dem Schirm haben.
2. Keine neuen Einschränkungen direkt für den Modellflug.
Der Modell- und Drohnenflug darf nach wie vor ohne generelle Einschränkungen nach den bekannten Regelungen stattfinden. Dennoch seid ihr aufgerufen, noch genauer als ohnehin schon auf den personentragenden Luftverkehr zu achten. Achtet auf Fluglärm, durch den sich Militärische Luftfahrzeuge meist lange vorher ankündigen und behaltet den Flugraum im Blick. Fliegt nicht höher als nötig.
3. Und wenn einer kommt?
Umgehend „abtauchen“. Verringert die Flughöhe auf eine für euer Fluggeräte verträgliche Weise. Nachdem ihr die Flughöhe verringert habt, nähert ihr euch eurem Startpunkt und leitet ggf. die Landung ein. Wenn der Luftraum wieder frei ist, könnt ihr wieder starten. Achtet immer darauf, in Ruhe und ohne Stress zu agieren. Dann bleibt euer Flugspaß und die Bundeswehr kann ihre notwendigen Übungen gefahrlos durchführen.
Übrigens: In den standardisierten Regeln (StRfF) findet ihr im Abschnitt 6.4 die allgemein gültigen Ausweichregeln. https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/
