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Mitgliederversammlungen als Videokonferenz: Bund schafft rechtlichen Rahmen

Mitgliederversammlungen als Videokonferenz: Bund schafft rechtlichen Rahmen

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eine Ausnahmeregelung verabschiedet, die Vereinen die Möglichkeit der elektronischen oder schriftlichen Mitgliederversammlung einräumt, auch wenn es laut Satzung des Vereins nicht gestattet ist. So können entfallene Mitgliederversammlungen, auf denen wichtige Beschlüsse gefasst werden sollen, mittels Videokonferenz rechtskräftig beschlussfähig durchgeführt werden.

Hier geht es zum Budnesgesetzblatt:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf;jsessionid=DD10863DF26C4DCE74DAD49548AE2A32.1_cid324?__blob=publicationFile&v=1