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Geländeausweisung: BMDV unterstreicht Verantwortung der Verbände

Geländeausweisung: BMDV unterstreicht Verantwortung der Verbände

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstreicht in einem aktuellen Schreiben, dass Verbände eine besondere Verantwortung bei der Ausweisung von Modellfluggeländen haben.

Seit Kurzem fliegen die Modellflieger in den Luftsportverbänden nach neuen EU-konformen Regeln, die für die Mitglieder im MFSD sowie für die Modellflieger im DAeC und der DMO in den Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) zu finden sind. Das Regelwerk gestattet den Verbands-Luftsportlern nach liberaleren Regeln zu fliegen, als es für alle übrigen Nutzer von unbemannten Fluggeräten möglich ist.

Einige Neuerungen vor allem im Bereich der Ausweisung von Modellfluggeländen bringen die Regeln mit sich. So spannt die neue DVO (EU) 2019/947 einen völlig neuen Rechtsraum auf, der den Verbänden eine „besondere Verantwortung im Bereich der Gewährleistung der Betriebssicherheit“ zuspricht, wie in einem Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 20.01.2023 wiederholt festgehalten wird.

Da Alterlaubnisse durch Artikel 21 (3) der oben genannten DVO „anderweitig aufgehoben“ sind, empfiehlt das BMDV in dem Schreiben, welches den Luftsportverbänden sowie den Landesluftfahrtbehörden zugegangen ist, dass „bestehende Aufstiegserlaubnisse gemäß §21a Absatz 1 LuftVO (alte Fassung) in Teilen oder ganz widerrufen oder in eine neue Erlaubnis gemäß §21f Absatz 3 LuftVO“ überführt werden sollen.

Um dieser Aufforderung gerecht zu werden hat der MFSD in Zusammenarbeit mit der Bundeskommission Modellflug bereits seit Jahren die richtigen Weichen gestellt. Ein zukunftssicheres Verfahren zur Überführung der bestehenden Aufstiegserlaubnisse in den neuen Rechtsrahmen ist durch eine Geländeanzeige bzw. -ausweisung beim MFSD ganz einfach möglich. Dem Verband wurde durch Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Sommer 2022 die Kompetenz dazu erteilt.

Das BMDV stellt abschließend klar, dass der Modellflugbetrieb, der nicht im Rahmen einer Verbandsbetriebserlaubnis stattfindet, lediglich in der sogenannten Betriebskategorie „offen“ stattfinden kann. Damit wäre solcher Modellflug neben vielen weiteren Einschränkungen nur noch bis 120 Meter Flughöhe erlaubt.

Abschließend zeigt sich, dass das vom MFSD entwickelte Verfahren im Bereich der Geländeanzeige bzw. -ausweisung vorausschauend und zukunftsorientiert entwickelt wurde und die Einführung des neuen EU-Luftrechts für den Modellflug damit möglichst nahtlos umgesetzt wird.