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EU-Kommission regelt Betrieb und technische Anforderungen für UAS

EU-Kommission regelt Betrieb und technische Anforderungen für UAS

Die EU-Kommission formuliert in der Durchführungsverordnung 2019/947 Regeln für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS). In der delegierten Verordnung 2019/945 hält die Behörde technische Anforderungen für UAS fest. Beide Verordnungen treten zum 1. Juli 2019 in Kraft.

Ab Juli 2019 werden laut Durchführungsverordnung der EU-Kommission UAS in drei Kategorien eingeteilt. Foto: Pixabay

„Im einheitlichen europäischen Luftraum können unbemannte Luftfahrzeuge — unabhängig von ihrer Masse — und bemannte Luftfahrzeuge, seien es Flugzeuge oder Hubschrauber, nebeneinander betrieben werden“, heißt es im ersten Absatz der Durchführungsverordnung, die am 11. Juni von der EU-Kommission veröffentlicht wurde.

Die Einführung des U-Space, eines Luftraums für den Betrieb von UAS, führt das Dokument in Absatz 26 wie folgt aus: „Das ‚U-Space-System‘ einschließlich seiner Infrastruktur, Dienste und Verfahren für den sicheren UAS-Betrieb, das deren Einbeziehung in das Luftfahrtsystem unterstützt, ist zwar noch in Aufbau, doch mit dieser Verordnung sollten bereits jetzt Anforderungen an die Umsetzung der drei Grundpfeiler des U-Space-Systems festgelegt werden — Registrierung, Geo-Sensibilisierung und Fernidentifikation — die es weiter zu vervollständigen gilt.“

In den vergangenen Wochen haben Europe Air Sports und DAeC bereits ihre Position zum U-Space bereits unmissverständlich klar gemacht. Die betreffenden Statements finden Sie unter diesem Artikel unter „Related News“.

Die Durchführungsverordnung legt zudem fest, dass auf Basis der Delegierten Verordnung 2019/945 UAS künftig in drei Kategorien eingeteilt werden: offen, speziell und zulassungspflichtig.  Außerdem führt sie künftige Anforderungen an Betreiber und Hersteller aus.

Auch der Modellflug wird in Absatz 27 thematisiert: „Nachdem Flugmodelle als UAS gelten und dem Flugmodellbetrieb in Vereinen und Vereinigungen ein gutes Sicherheitsniveau bescheinigt wird, sollte es auch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten vorhandenen bewährten Verfahren einen nahtlosen Übergang von den verschiedenen nationalen Systemen zum neuen Rechtsrahmen der Union geben, damit Flugmodell-Vereine und -Vereinigungen ihren Betrieb unverändert fortführen können.“

„Wir setzen alles daran, künftig noch mehr in Entscheidungen mit einbezogen zu werden, um den Luftsport, so wie wir ihn kennen und schätzen, auf europäischer und nationaler Ebene zu erhalten“, sind sich DAeC-Präsident Stefan Klett und DAeC-Generalsekretär Hubertus von Samson im Hinblick auf das anstehende Inkraftreten der beiden Verordnungen einig.

Weitere Details finden Sie auf der Seite des DAeC:

https://www.daec.de/news-details/eu-kommission-regelt-betrieb-und-technische-anforderungen-fuer-uas/