EASA Opinion 06/2026: Chancen für den Modellflug – und weiterhin offene Fragen

EASA Opinion 06/2026: Chancen für den Modellflug – und weiterhin offene Fragen

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat kürzlich eine Opinion zu einer geplanten Änderung der europäischen Regelungen veröffentlicht. Diese EASA Opinion 06/2026 enthält für den Modellflug Licht und Schatten. Insbesondere die geplanten Regelungen zur elektronischen Sichtbarkeit müssen aus Sicht des MFSD weiterhin aufmerksam beobachtet werden. Gleichzeitig ist der MFSD insgesamt positiv gestimmt. Die intensive Interessenvertretung der vergangenen Monate gemeinsam mit der European Model Flight Union (EMFU) und auf nationaler Ebene zeigt Wirkung. Zudem stärkt die neue NPA aus unserer Sicht den Weg des Verbandsbetriebs nach Artikel 16 – ein System, mit dem der MFSD bereits sehr gute Erfahrungen gemacht hat.

Die Diskussion um die Weiterentwicklung der europäischen Drohnenregelungen geht in eine entscheidende Phase. Mit der Opinion 06/2026 hat die (EASA) ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der europäischen Vorschriften vorgelegt. Endgültig beschlossen ist damit noch nichts.

Für den Modellflug ist insbesondere eine Frage von zentraler Bedeutung: Welche technischen Anforderungen werden künftig an unsere Flugmodelle gestellt – und in welchem Umfang kann der organisierte Modellflug davon ausgenommen beziehungsweise über den Verbandsbetrieb geregelt werden?

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Elektronische Sichtbarkeit: keine automatische Pflicht im Verbandsmodellflug

Eine der wichtigsten positiven Entwicklungen aus Sicht des MFSD ist, dass elektronische Sichtbarkeit beziehungsweise Remote Identification und eine damit verbundene technische Startverhinderung nicht automatisch für den Verbandsmodellflug nach Artikel 16 vorgeschrieben werden sollen. Vielmehr legt der europäische Gesetzgeber die Regulierung in die Hände der einzelnen Mitgliedsstaaten, was Chancen und Risiken zugleich mit sich bringt. Für den MFSD und den Modellflug im Rahmen des Verbandes bewerteten wir diese Entwicklung als durchaus positiv. Nach intensiven Gesprächen mit dem in Deutschland zuständigen Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll die Sichtbarkeit des Modellfluges auf Geländen keiner weiteren technischen Hilfsmittel bedürfen, sondern durch die „Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt“ (www.DiPuL.de) sichergestellt werden. Dort sind bereits jetzt die meisten Modellfluggelände für andere Luftraumnutzer sichtbar. Fraglich ist aktuell noch, wie der Modellflug auf der „grünen Wiese“, der auch im MFSD von vielen Modellfliegern beispielsweise beim Hangfliegen aber auch bei vielen Flügen in der Ebene praktiziert wird, sichtbar gemacht werden kann bzw. ob dies notwendig wird. Hier ist der MFSD weiterhin in Gesprächen mit den Behörden und wird die Interessen nicht nur seiner Mitglieder, sondern aller Modellflieger in Deutschland und Europa vertreten. Für eine Entwarnung wäre trotzdem zu früh. Denn die Opinion lässt bei der elektronischen Sichtbarkeit weiterhin Spielräume. Wir werden deshalb weiterhin darauf achten, dass die besonderen Bedingungen des organisierten Modellflugs bei der weiteren Ausgestaltung berücksichtigt werden.

Besonders kritisch: die Open Category

Anders stellt sich die Situation in der Open Category dar, die etwa für Urlaube im europäischen Ausland auch für deutsche Modellflieger relevant ist. Hier sieht die aktuelle Entwicklung deutlich weitergehende Anforderungen vor. Besonders relevant ist die geplante Absenkung der Gewichtsgrenze von bislang 250 auf 100 Gramm. Oberhalb dieser Grenze könnten künftig zusätzliche technische Anforderungen wie Remote Identification und eine technische Startverhinderung relevant werden. Für den klassischen Modellflug wäre das eine erhebliche Veränderung. Auch die geplanten Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen genau betrachtet werden. Aus Sicht des MFSD ist deshalb wichtig, zwischen Verbandsmodellflug und Open Category klar zu unterscheiden. Während der organisierte Modellflug über Artikel 16 über einen möglichen eigenen Regelungsrahmen verfügt, sind Modellflieger außerhalb dieses Systems wesentlich stärker von den allgemeinen Regeln der Open Category abhängig. Dies betrifft viele Hangflüge aber auch andere, die außerhalb von Modellfluggeländen stattfinden.

Artikel 16 Verbandsbetrieb gewinnt an Bedeutung

Die neue NPA stärkt aus unserer Sicht die Bedeutung des Verbandsbetriebs nach Artikel 16. Und gerade deshalb sieht der MFSD in der aktuellen Entwicklung auch eine Chance. Hier kann der MFSD auf praktische Erfahrungen zurückgreifen. Seit der Erteilung unserer Verbandsbetriebserlaubnis haben wir erlebt, dass sich viele Bereiche des Modellflugs sicher und praxisnah über den Verband organisieren lassen. Diese Erfahrungen sind auch für die weitere Diskussion wichtig. Denn sie zeigen: Ein leistungsfähiger Verband kann Verantwortung übernehmen und gleichzeitig einen sicheren Modellflugbetrieb gewährleisten. Auf nationaler Ebene zeichnet sich eine interessante Entwicklung ab. In den Gesprächen mit dem BMV wurde deutlich, dass den Verbänden künftig noch mehr Verantwortung bei der Ausweisung von Modellfluggeländen übertragen werden soll.

Die geplante Änderung des § 21f LuftVO, insbesondere der Wegfall der bisherigen Absätze 3 bis 6, könnte hier einen erheblichen Fortschritt bringen. Künftig könnten Modellfluggelände auf Grundlage einer Risikobewertung und regionaler Einordnung in Sachen Lärm und Naturschutz durch den MFSD weitgehend ohne die bisher erforderliche Beteiligung der Landesbehörden ausgewiesen werden. Die Abstimmung mit Naturschutzbehörden und Städten oder Gemeinden würde direkt durch den Verband geschehen, dort wo es erforderlich ist. Die NPA unterstreicht dies: Die neue europäische Systematik stärkt einen risikobasierten Ansatz und den eigenverantwortlichen Verbandsbetrieb. Das eröffnet dem MFSD die Möglichkeit, auch beim Verhältnis von Modellflug und Naturschutz stärker mit konkreten Risikobewertungen und standortbezogenen Lösungen zu arbeiten, anstatt pauschale Einschränkungen hinnehmen zu müssen. „Für viele MFSD-Vereine wäre das ein großer Vorteil. Gerade dort, wo heute langwierige Verwaltungsverfahren oder die Beteiligung der Landesluftfahrtbehörden die Ausweisung geeigneter Gelände erschweren, könnte dadurch eine wesentliche Blockade gelöst werden“, sagt Chris Walther, Leiter des Ressort Recht im MFSD. Auch viele aktuell genutzte Hangfluggelände könnten dadurch von der „grünen Wiese“ zu einem für andere per DiPuL sichtbaren Modellfluggelände werden. Auch das ist für den MFSD ein Grund, die aktuelle Entwicklung insgesamt als „ziemlich günstig“ zu betrachten.

Die Lobbyarbeit der vergangenen Monate zeigt Wirkung

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Der MFSD hat sich in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der EMFU intensiv in die europäische Diskussion eingebracht. Gleichzeitig wurden auf nationaler Ebene Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt. Dabei haben wir immer wieder deutlich gemacht, dass Modellflug nicht einfach mit anderen Formen des unbemannten Flugbetriebs gleichgesetzt werden kann. Der organisierte Modellflug verfügt über eine jahrzehntelange Sicherheitskultur, klare Vereinsstrukturen und erfahrene Piloten. Diese Besonderheiten müssen sich auch in den zukünftigen Regelungen wiederfinden.

Kritisch bleiben – aber Chancen nutzen

Der MFSD wird die Risiken der weiteren Entwicklung selbstverständlich weiterhin genau im Auge behalten. Die möglichen Anforderungen an Flugmodelle in der Open Category, die elektronische Sichtbarkeit, technische Startverhinderung und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Themen, bei denen noch viele Fragen offen sind. Gleichzeitig sollten wir die Chancen nicht übersehen. Die europäische Entwicklung eröffnet dem organisierten Modellflug möglicherweise mehr Möglichkeiten, Verantwortung selbst zu übernehmen. Und genau darin liegt eine große Stärke des MFSD. Wir haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Verbandsbetrieb funktioniert. Wir verfügen über die Strukturen, die Erfahrung und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Der MFSD bleibt dran

Noch ist nichts endgültig entschieden. Die Opinion 06/2026 ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu den zukünftigen europäischen Regelungen.

Der MFSD wird diesen Prozess gemeinsam mit der EMFU weiter begleiten und sich auch auf nationaler Ebene für praktikable und modellflugfreundliche Lösungen einsetzen. Im Oktober findet ein Treffen der EMFU und ihrer Mitgliedsverbände statt, an dem der MFSD teilnimmt. Im November wird sich der MFSD an einem Austausch mit der EMFU und der EASA in Köln beteiligen und die Interessen der Modellflieger in Deutschland und Europa vertreten.

Kritisch bleiben, Chancen nutzen und gemeinsam Verantwortung übernehmen – das ist unser Weg für den Modellflug in Europa.

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