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Autor: Max Krüger

Modern und kompetent. MFSD auf der Faszination Modellbau

Unter diesem Motto findet ihr den MFSD dieses Jahr auf der Faszination Modellbau in Friedrichshafen. Vom 4. bis zum 6. November strömen Modellbaubegeisterte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen weiteren Ländern an den Bodensee. Wir für Euch Wir freuen wir uns drauf, eure Fragen zu allen Themen rund um den Modellflug zu beantworten. Ist…
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Schulungsnachweis oder Kenntnisnachweis. Was gilt?

Nachdem mit der Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnisse (VBE) im Sommer Modellflieger aufatmen konnten, sind die Verbände mittendrin, die sich ergebenden Änderungen umzusetzen. Hieraus ergeben sich immer wieder berechtigte Fragen. “Was ist der neue Schulungsnachweis des MFSD?”.  Der Schulungsnachweis ist Nachfolger des Kenntnisnachweises und gibt Modellflieger*innen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kurzen Schulung und einiger Fragen…
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6.1.1 Verantwortlichkeit des Piloten, Sicherheitsmaßnahmen

(1) Der Pilot ist für die sichere Inbetriebnahme und jederzeit sichere Steuerung des Flugmodells verantwortlich. Der Flugbetrieb ist sicher, wenn die Verwirklichung der dem Flugbetrieb immanenten Risiken durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen hinreichend unwahrscheinlich ist.   (2) Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Pilot geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hat, wenn er die im 6. und 7. Abschnitt dieses…
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6.1.2 Menschenansammlungen, Mindestabstände, Mindestflughöhe 

(1) Über und unmittelbar neben Menschenansammlungen ist der Betrieb von Flugmodellen verboten. Das Verbot gem. Satz 1 gilt nicht für Modellaerostate. (2) Neben Menschenansammlungen ist ein ausreichender Abstand und eine ausreichende Flughöhe  einzuhalten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der seitliche Abstand zur Grenze der Menschenansammlung stets größer als die Höhe des Fluggeräts…
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6.1.3 Geltung von § 21h Abs. 3. bis 7 LuftVO

(1) Auf den Betrieb von Flugmodellen nach diesem Regelwerk finden die Regelungen des § 21h Abs. 3 bis 7 LuftVO entsprechende Anwendung.  (2) Es findet § 21i LuftVO mit der Maßgabe Anwendung, dass für den Betrieb von Flugmodellen keine Pflicht zur ordnungsgemäßen Flugvorbereitung im Sinne des Anhangs SERA.2010 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012…
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6.1.4 Abwerfen von Gegenständen, Modellfallschirmsprünge / Ablassen von Substanzen Abwerfen von F-Schlepp-Seilen und Schlepp-Bannern

Das Abwerfen von Gegenständen oder Ablassen von Substanzen aus einem im Flug befindlichen Flugmodell darf nur über speziell dafür eingerichteten, gesicherten und gemäß dem 8.3 Abschnitt dieses Regelwerks ausgewiesenen Modellfluggeländen erfolgen. Gleiches gilt für Modellfallschirmsprünge. Bei Modellaerostaten gilt Satz 1 nicht für das sicherheitsrelevante Ablassen von Ballast (in Form von z.B. Sand oder Wasser) und/oder…
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6.1.5 Genehmigung des Grundstückseigentümers o.a.

Der Pilot hat vor der Aufnahme des Flugbetriebs die Genehmigung des Eigentümers einzuholen, auf dessen Grundstück er beabsichtigt, sein Flugmodell zu starten und zu landen. Ist ein anderer als der Eigentümer zur Nutzung des Grundstücks berechtigt, ist die Genehmigung von diesem Nutzungsberechtigten einzuholen.

6.1.6 Gefährdungshaftung / Haftpflichtversicherung

Der Flugmodellhalter haftet gemäß §§ 33 ff LuftVG für alle Risiken und Schäden, die sich aus dem Betrieb des Flugmodells ergeben (Gefährdungshaftung). Der Flugmodellhalter ist verpflichtet, zur Deckung seiner daraus ggf. entstehenden Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, wobei Gruppenversicherungen zulässig sind.

6.2.1 Flugvorbereitung 

Vor Flugbeginn hat sich der Pilot eines Flugmodells mit allen verfügbaren Informationen (ggf. einschl. NOTAMs zur Errichtung temporärer Flugverbotszonen), die für das beabsichtigte Flugvorhaben von Belang sind, vertraut zu machen. Die Flugvorbereitung hat neben der Prüfung der Geländeanforderungen insbesondere die Prüfung der aktuellen Wetterverhältnisse für eine sichere Flugdurchführung zu umfassen.

6.2.2 Aktivierung und Deaktivierung des Flugmodells

(1) Vor der Aktivierung des Fernsteuerfunksignals und des Flugmodells hat sich der Pilot zu vergewissern, dass dadurch insbesondere der Betrieb eines anderen Flugmodells nicht gestört wird. Der Pilot hat bei Aktivierung des Fernsteuerfunksignals und des Flugmodells sicher zu stellen, dass keine unbeabsichtigten Funktionen des Flugmodells anlaufen, die ihn oder andere gefährden können  (z.B. unkontrolliertes Anlaufen…
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