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Aktualisierung unserer Liberaler Verbandsregeln (Version 2.1.7)

Aktualisierung unserer Liberaler Verbandsregeln (Version 2.1.7)

Seit vergangener Woche gilt eine aktualisierte Version unserer Liberaler Verbandsregeln (Version 2.1.7), die als Grundlage für den Flugbetrieb im Rahmen unserer Verbandsbetriebserlaubnis dienen. Die Änderungen wurden in enger Abstimmung mit dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vorgenommen – unbürokratisch, sachlich und praxisnah.

Die neue Version 2.1.7 ist bereits in Kraft und enthält überwiegend Klarstellungen und Präzisierungen, die aus der Praxis heraus angeregt wurden.

Was hat sich geändert?
Die Neuerungen im Überblick:

  • Ziff. 8.1.7 – Abs. 1 S. 3 : Aufbewahrungsfrist
    Die Frist zur Aufbewahrung des Modellflugbuchs wurde auf zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Flugbetrieb stattgefunden hat, angepasst. Es ist auf Verlangen dem MFSD oder der Polizei vorzulegen.
  • Ziff. 9.2.4 – Abs. 2 S. 3 a.E.: Anmeldung Einzelfallprüfung

In der Anmeldung ist der Veranstaltungsleiter und ggf. sein Vertreter mit Kontaktdaten zu benennen sowie mitzuteilen, ob Einzelfallprüfungen gem. Ziff. 9.2.6 Abs. 4 Sätze 4 ff. durchgeführt werden sollen. 

  • Ziff. 9.2.6 Abs. 4 S. 6 ff. Durchführung Einzelfallprüfung

Der Antrag auf Einzelfallprüfung ist vom teilnehmenden Pilotenin deutscher Sprache zu stellen. In dem Antrag ist das Flugmodell eindeutig identifizierbar zu bezeichnen. Dem Antrag sind alle sicherheitsrelevanten Daten und/oder Unterlagen des Flugmodells sowie alle Berechtigungen und Versicherungen des Herkunftslandes (ggf. in deutscher Übersetzung) beizufügen. Die Einzelfallprüfung ist vor Veranstaltungsbeginn – ggf. an einem vom Einzelfallprüfer besonders festgelegten Prüfungstag – am Veranstaltungsort durchzuführen und muss mindestens enthalten:
– eine umfassende Sichtprüfung des Flugmodells (ggf. auch der Struktur des Flugmodells),
– einen Prüfflug, welcher alle Manöver enthalten muss, die beim Einsatz des Flugmodells auf der Veranstaltung geflogen werden.

[…]

Beim Betrieb auf der Veranstaltung darf das gemessene maximale Lastvielfache nicht überschritten werden und ist ebenso zu dokumentieren.
Ob die Kriterien der Einzelfallprüfung im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit hinreichend erfüllt sind, hat der Prüfer am Ende der Einzelfallprüfung nach seinem besten Wissen und Gewissen ohne jegliche Beeinflussung von außen zu beurteilen; jegliche Beeinflussung von außen macht diese Schlussbeurteilung ungültig, wobei sich jedoch mehrere parallel eingesetzte Einzelfallprüfer untereinander austauschen und unterstützen dürfen.
Der Prüfer erstellt im Falle einer erfolgreichen Einzelfallprüfung ein Prüfprotokoll, welches mindestens das Prüfungsendergebnis und das gemessene maximale Lastenvielfache von ihm zu unterzeichnen ist. Jeweils eine Ausfertigung des Prüfprotokolls erhalten der Antragsteller und der Veranstalter. Diese Ausfertigung des Prüfprotokolls berechtigt zum beantragten Einsatz des Flugmodells auf der Veranstaltung.

  • Ziff. 14.2.1. Abs. 1 S. 2

Die Erteilung eines schlichten Hinweis kann auch durch den Geländehalter (beispielsweise durch den Modellflugleiter) erfolgen, auf dessen Gelände das Fehlverhalten stattgefunden hat.

Diese Anpassungen zeigen erneut: Unsere VBE lebt mit und für den Modellflug – nah an der Praxis, schnell im Verfahren, mit hoher Rechtssicherheit.

Die aktuelle Version der Standardisierten Regeln findet ihr wie gewohnt im Bereich FLIEGEN IM MFSD > Liberale Regeln > Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF) auf unserer Website.