-
8.1.4 Start- und Landefläche
Die Start- und Landefläche muss für den beabsichtigten Betrieb von Flugmodellen geeignet sein. In der Regel ist eine ebene hinreichend befestigte Fläche mit den Richtmaßen 100 m x 15 m ausreichend. An- und Abflugbereiche müssen ebenfalls für den beabsichtigten Betrieb von Flugmodellen ausreichend dimensioniert und hindernisfrei sein.
(c) C. Walther, F. Tofahrn