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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 7.6.4 Sichere Entfernung / Mindestabstände

    (1) Der Start eines Raketenflugmodells darf nur erfolgen, wenn alle anwesenden Personen eine sichere Entfernung eingenommen haben. 

    (2) Um ein startendes Raketenflugmodell ist ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten. Wird das Raketenflugmodell mit einer Treibstoffmasse von mehr als 40 g betrieben, erhöht sich der Mindestabstand auf 15 m. In diesem Fall hat die Zündung des Raketenmotors ebenfalls unter Einhaltung des vorgenannten Mindestabstand zu erfolgen.

    (3) Sofern im Startbereich unbeteiligte Person und/oder Zuschauer anwesend oder zu erwarten sind, ist der Startbereich für jedermann ersichtlich – etwa mit Flatterband – vom Raketenflugmodellpiloten abzugrenzen.

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(c) C. Walther, F. Tofahrn