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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 13.3.2 Ortswahl und Einrichtung

    (1) Bei der Ortswahl und Einrichtung des Modellfluggeländes sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu ermitteln, zu berücksichtigen und bestmöglich umzusetzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des An- und Abfahrtsverkehrs mit Pkws sowie der Einrichtung von Parkmöglichkeiten. 

    (2) Naturschutzfachlich störempfindliche Gebiete (v.a. ornithologisch bedeutsame Schutzgebiete) sollen fachkundig geprüft und im Zweifel gemieden werden.

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(c) C. Walther, F. Tofahrn