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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 13.3.1 Verantwortlichkeit

    Derjenige, der ein Modellfluggelände einrichtet oder betreibt, ist für die Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes verantwortlich.

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(c) C. Walther, F. Tofahrn