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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 2.2.1 Berichtspflicht des MFSD

    Der MFSD erstellt für jedes Kalenderjahr einen anonymisierten, transparenten Unfall- und Schadensbericht, welcher an die Behörde zu übermitteln ist, die die Betriebserlaubnis gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO (EU) 2019/947 erteilt hat. Der Bericht enthält ferner etwaige Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Sicherheit und dafür eventuell geeignete Maßnahmen.

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