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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 7.5.1 Flugraum-Check

    Der Pilot eines turbinengetriebenen Flugmodells hat sich vor Aufnahme des Modellflugbetriebes insbesondere davon zu überzeugen, dass der zur Verfügung stehende Betriebs- und Flugraum unter Berücksichtigung der jeweiligen Flugbetriebseigenschaften (Geschwindigkeit, Gewicht, aerodynamische Eigenschaften) ausreichend für einen sicheren Modellflugbetrieb sind. Sofern der zur Verfügung stehende Betriebs- und Flugraum keinen sicheren Betrieb des Flugmodells mit Turbinenantrieb erwarten lässt, darf das turbinengetriebene Flugmodell nicht betrieben werden.

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(c) C. Walther, F. Tofahrn