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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 2.1.1 Zentrale Unfall- und Schadenstatistik

    Der MFSD führt eine zentrale Unfall- und Schadenstatistik. In dieser Statistik sind sämtliche Vorfälle mit Personenschäden aufzunehmen. Sachschäden sind aufzunehmen, wenn die Schadenshöhe 1.000 € überschreitet oder der Schadenshergang Bedeutung über den Einzelfall hat. Sachschäden, die sich nur auf das Flugmodell oder auf mehrere Flugmodelle beziehen, sind nicht aufzunehmen.

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(c) C. Walther, F. Tofahrn