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14.2.3 Aufforderung
(1) Die Aufforderung umfasst den Inhalt eines schlichten Hinweises, ergänzt um die Aufforderungen, das Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen und sich regelkonform zu verhalten.
(2) Die Erteilung einer Aufforderung erfolgt vom MFSD schriftlich und ist zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist nach 5 Jahren zu löschen.
(c) C. Walther, F. Tofahrn