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Anzeige oder Ausweisung eines Geländes

Wenn du dein Gelände beim MFSD anzeigen möchtest, bist du hier genau richtig!

Alle wichtigen Informationen für die Einrichtung und den Betrieb eines Geländes als Geländehalter findet ihr in den Kurzbeschreibungen Modellfluggelände des MFSD.

Jetzt dein Gelände anzeigen oder ausweisen!

Geländeanzeige

Die Geländeanzeige des MFSD geht schnell und einfach über das unten verlinkte Portal. Grundsätzlich sind alle Gelände über dieses Portal zu melden und gelten damit vorläufig als angezeigt. Modellflug ist dann sofort mit Modellen bis 12 kg Abfluggewicht möglich. Diese Anzeige kann nur bestehen, wenn keine zivil- oder luftrechtlichen Gründe eine Anzeige ausschließen oder §21f (3) LuftVO eine Geländeausweisung erforderlich macht (z.B. Flugbetrieb mit verbrennergetriebenen Modellen in einer Nähe < 1,5 km zu Siedlungen).

Zu diesem Zweck solltet ihr vor eurer Anzeige einen kurzen DiPul-Check durchführen. Die Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) gibt rechtssicher Auskunft über die geographischen Zonen, welche den Flugbetrieb im Rahmen des § 21h (3) LuftVO einschränken.

In welchem Fall ist eine Geländeanzeige notwendig?

Sofern auf dem Modellfluggelände nur am Tag Modellflugbetrieb mit Flugmodellen bis max. 12 kg Startmasse stattfindet, ist das Gelände lediglich anzeigebedürftig. 

Auf anzeigebedürftigen Modellfluggeländen dürfen allerdings keine Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Turbinenantrieb betrieben werden, wenn die Entfernung zum nächstgelegenen Wohngebiet 1,5 km oder weniger beträgt. Ferner müssen anzeigebedürftige Modellfluggelände einen Mindestabstand von 1,5 km zu der Begrenzung des nächstgelegenen Flughafens oder Flugplatzes (im Regelfall der “Flugplatzzaun”) einhalten.

Geländeausweisung

Soll Flugbetrieb mit einer höheren MTOM (Maximum take-off mass, dt.: max. Abfluggewicht) angestrebt werden, ist dies im unten genannten Tool auszuwählen. Eine vorläufige Geländeanzeige wird dann ausgestellt und berechtigt nach den vorgenannten Einschränkungen (bis 12kg) zum Flugbetrieb, bis die Geländeausweisung erteilt ist.

Neben den abgefragten Daten übermittelt ihr dem MFSD eure bestehenden Aufstiegserlaubnisse, sofern das Gelände bereits als solches Betrieben wird. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, setzen wir uns mit euch in Verbindung und erarbeiten alle nötigen Schritte, um euer Gelände rechtssicher und mit allen praktischen Regeln wie bisher auszuweisen – alles immer in Absprache mit euch!

In welchem Fall ist eine Geländeausweisung notwendig?

Gelände für Flugmodelle

  • mit einer Startmasse von über 12 kg oder
  • mit Verbrennungs- oder Turbinenantrieb in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Wohngebieten

bedürfen einer Geländeausweisung durch den MFSD. 

Gleiches gilt, wenn das Modellfluggelände

  • in einen geringeren Abstand von 1,5 km zur Begrenzung eines Flughafens oder Flugplatzes (in der Regel der “Flugplatzzaun”) aufweist oder
  • auf dem Gelände auch Nachtflugbetrieb stattfinden soll.

Sinn und Zweck der Ausweisung ist es, die gem. § 21f Abs. 3 LuftVO notwendigen luftrechtlichen Genehmigungsverfahren beim MFSD zu konzentrieren und auf diese Weise einen möglichst umfassenden Überblick über die tatsächlichen luftrechtlichen Anforderungen zu erlangen. Darauf aufbauend soll jedem einzelnen Halter eines Modellfluggeländes die bestmögliche Hilfestellung bei der Einrichtung und Erhaltung seines Fluggeländes angeboten werden können. Eine Serviceleistung deines Verbandes.

Bitte informiert euch außerdem über örtliche Auflagen für die dauerhafte Einrichtung eines Modellfluggeländes. Einige Bundesländer fordern eine Baugenehmigung bei Änderung der Flächennutzung im Außenbereich auch ohne Vornahme baulicher Veränderungen. Bei Errichtung von Bauwerken (Schuppen, Piste, Zaun) ist meist ohnehin ein Bauantrag erforderlich.

Wir freuen uns, dein Gelände in Zukunft betreuen zu dürfen und wünschen Dir viel Spaß bei unserem gemeinsamen Hobby.

Jetzt dein Gelände anzeigen oder ausweisen!